[ Auszug: (1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht
oder nur unzureichend aus und werden dadurch berechtigte Interessen des
Urhebers erh ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]